Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) erneut geändert.
Mit der aktuellen Änderung der CoronaVO hat das Land Baden-Württemberg den Stufenplan zur schrittweisen Öffnung bestimmter Einrichtungen und Aktivitäten angepasst. Die Änderungen treten größtenteils am 7. Juni 2021 in Kraft.
Die Änderungen im Überblick als PDF
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:


