Grünes Licht für die Verbandsrunde

Der WTB informiert Vereine und Mannschaften über die Regelungen zur Verbandsrunde 2021 und beantwortet die wichtigsten Fragen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie heute über die Regelungen und Rahmenbedingungen zur Verbandsrunde 2021 informieren.
Das Erfreuliche vorweg: Im Bereich des Württembergischen Tennis-Bundes (WTB) gibt es mittlerweile fast keinen Kreis mehr, der eine Inzidenz von über 50 aufweist, viele Landkreise haben stattdessen bereits die magische Inzidenzzahl von 35 erreicht – daher steht einer regelkonformen Durchführung der Verbandsrunde 2021 nichts mehr im Wege.

Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Hinweise zur Verbandsrunde 2021:

1. Gesetzliche Regelung  

Maßgeblich für die Durchführung von sportlichen Wettkämpfen ist die aktuelle Corona-Verordnung Sport des Landes Baden-Württemberg vom 6. Juni 2021. Diese kann über www.wtb-tennis.de oder www.km-bw.de heruntergeladen werden. 

2. Abmeldung von Mannschaften  

Der WTB erlaubt den kostenfreien Rückzug von Mannschaften. Eine Abmeldung muss spätestens eine Woche (acht Tage) vor dem ersten Spieltag der jeweiligen Gruppe erfolgen.

Abmeldungen, die nach diesem Termin eingehen, werden mit einem Ordnungsgeld belegt. Jede abgemeldete Mannschaft ist erster Absteiger. Abmeldungen bitte per E-Mail an spielleiter@wtb-tennis.de senden.

3. Start der Verbandsrunde  

Im Jugendbereich beginnt die Verbandsrunde in einigen Klassen am 19. Juni. Die Aktiven und Senioren beginnen wie geplant am 26./27. Juni.

Die veröffentlichten Spielpläne sind gültig. Die Verbandsrunde wird regelkonform gespielt, also mit der gekennzeichneten Anzahl von Aufsteigern und Absteigern.

4. Anreise

Für die Anreise zu den Spielen gelten die aktuellen Kontaktbeschränkungen.

Bei einer Inzidenz unter 100: maximal fünf Personen aus zwei Haushalten

Bei einer Inzidenz unter 50: maximal zehn Personen aus drei Haushalten

Kinder unter 13 Jahren der jeweiligen Haushalte, Genesene oder Geimpfte werden nicht mitgezählt.

Mit dieser Regelung ist eine Fahrt mit mindestens drei Personen bei einer Inzidenz unter 50 grundsätzlich möglich. Bei der Fahrt gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

5. Spielverlegungen  

Spielverlegungen nach vorne sind grundsätzlich möglich. Spielverlegungen auf einen späteren Termin bedürfen stets der Genehmigung durch den jeweils zuständigen Sportwart, für den Verband ist dies der Verbandssportwart bzw. der Verbandsjugendwart, für den Bezirk der Bezirkssportwart bzw. der Bezirksjugendwart. Spielverlegungen über den letzten Spieltag hinaus sind nicht möglich.

6. Hygienekonzept  

Der Betreiber einer Sportanlage bzw. Sportstätte (Verein bzw. Abteilung) ist verpflichtet, ein Hygienekonzept für die Nutzung seiner Anlage vorzulegen. Dieses Konzept muss gut sichtbar am Eingang angebracht sein. Eine Hilfe für die Erstellung eines solchen Konzeptes kann die Handreichung des WTB sein. Sie finden das „Hygienekonzept Mannschaftsspielbetrieb“ auf www.wtb-tennis.de.

7. Überprüfung und Kontaktnachverfolgung  

Der Betreiber einer Sportanlage bzw. Sportstätte (Verein bzw. Abteilung) ist weiterhin verpflichtet, über jede sich auf der Anlage befindliche Person einen Anwesenheitsnachweis zu führen. Dies kann schriftlich durch einen Eintrag der betreffenden Person in eine Liste erfolgen, eine digitale Erfassung ist ebenfalls möglich. Der Vereinsvorstand kann die Überprüfung der Personendaten dem jeweiligen Spielführer der Heimmannschaft übertragen. Dieser kann auch den aktuellen Testnachweis, Impfnachweis oder Genesenennachweis kontrollieren.

8. Geimpfte/genesene Personen  

Geimpfte oder genesene Personen spielen bei der Ermittlung der Personenzahlen im Sinne der Kontaktbeschränkungen (zum Beispiel bei der Anreise) keine Rolle. Zudem sind sie von der Testpflicht befreit.

9. Testpflicht  

Die Testpflicht gemäß aktuell gültigen Corona-Verordnung Sport ist inzidenzabhängig:

Stadt- bzw. Landkreise mit einer Inzidenz unter 35 (seit mindestens fünf Tagen):

Keine Testpflicht.

Stadt- bzw. Landkreise mit einer Inzidenz über 35:

Es besteht für die Verbandsspiele ebenso wie grundsätzlich bei der Nutzung der Tennisanlagen eine Testpflicht. An den Verbandsspielen dürfen nur Spieler*innen teilnehmen, die einen aktuellen Test vorweisen können, bzw. vollständig geimpft oder genesen sind.

Für Spiele in der Halle gilt die Testpflicht inzidenzunabhängig.

Amtlich anerkannte Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Ausnahme: Für Jugendliche gilt eine vom Land erlassene 60-Stundenregelung. Jugendliche, die am Donnerstag in der Schule getestet wurden, können am Samstag mit einer Bescheinigung der Schule ohne zusätzlichen Test eingesetzt werden.

WTB-Empfehlung im Sinne eines verantwortungsbewussten Handelns:
Wer sicher gehen möchte, sich und andere nicht zu gefährden, testet sich! Dies ist in ganz Württemberg problemlos und kostenfrei möglich!

10. Doppel

Das Doppelspiel ist erlaubt. 

11. Hallenpflicht

Für die Mannschaften der Württembergliga und Oberliga der Aktivender Altersklasse 40 bei Sonntagsspielen auf Verbandsebene sowie der Altersklasse U18 auf Verbandsebene besteht Hallenpflicht und damit eine inzidenzunabhängige Testpflicht. Daher müssen wir alle Vereine dieser Ligen darauf hinweisen, dass für ihre Spieler*innen am Spieltag ein Test bzw. der Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung vorliegen muss. Diese Regelung gilt auch für alle anderen Spielklassen bei einer freiwilligen Hallennutzung.

11. Duschen und Umkleiden

Die Umkleideräume und die Duschräume dürfen genutzt werden. Die Mindestabstandsregel (1,5 Meter) ist zu beachten. Jeder Verein muss je nach Größe seiner Räume eine maximale Personenanzahl festlegen. Nach erfolgter Nutzung sind die Duschräume ausreichend zu lüften und zu reinigen.

12. Außengastronomie

Die Nutzung ist inzidenzabhängig. Die Mindestabstandsregel (1,5 Meter) ist zu beachten.

Stadt- bzw. Landkreise mit einer Inzidenz unter 35 (seit mindestens fünf Tagen):

Es besteht keine Testpflicht. Jede Person kann sich im Bereich der Außengastronomie aufhalten.

Stadt- bzw. Landkreise mit einer Inzidenz über 35:

Es besteht eine Testpflicht.

Für Mitarbeiter der Gastronomie besteht Maskenpflicht, ebenso wie für die Besucher, so lange sie sich nicht auf ihren Plätzen befinden.

13. Innengastronomie

In allen Innenräumen mit Bewirtung besteht eine Testpflicht. Geimpfte und genesene Personen sind davon ausgenommen.

14. Zuschauer

Zuschauer sind grundsätzlich erlaubt. Die Anzahl ist abhängig vom jeweiligen Öffnungsschritt des betreffenden Stadt- bzw. Landkreises:

Öffnungsschritt 1: bis 100 Zuschauer im Freien

Öffnungsschritt 2: bis 250 Zuschauer im Freien

Öffnungsschritt 3: bis 500 Zuschauer im Freien

Inzidenz unter 35: bis 500 Zuschauer im Freien

15. Ersatzspieltage

Ersatzspieltage für den Fall von Spielabbrüchen sind grundsätzlich die in der Wettspielordnung vorgesehenen Termine. Für Spiele am Samstag ist dies der darauffolgende Sonntag, für Spiele am Sonntag ist dies der darauffolgende Samstag.

16. Aufenthalt bei Regenunterbrechungen

Getestete, geimpfte oder genesene Personen können sich in den Innenräumen aufhalten. Die Mindestabstandsregel (1,5 Meter) ist zu beachten.

17. Einhaltung der Vorgaben

Jede*r Mannschaftsführer*in ist verpflichtet, seine Spieler*innen auf die Einhaltung der Regeln hinzuweisen und auf sie zu achten.  Ebenso muss er/sie dafür Sorge tragen, dass an die jeweils erforderlichen Unterlagen vorliegen (Impfpass, Genesenennachweis, tagesaktueller Test).

Wir wünschen Ihnen allen eine schöne, spannende und vor allem gesunde Saison 2021.

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